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Umweltschutz-Hinweise / Altölentsorgung nach (AltölV) §8 Abs. 1

Hinweise zur Altölentsorgung nach (AltölV) §8 Abs. 1

Altöle gehören nach dem Gebrauch in eine Altölsammelstelle. Wir nehmen gebrauchte Schmierstoffe, Motoren- oder Getriebeöle bis zu einer Menge der bei uns erworbenen Schmierstoffe, Motoren- und Getriebeöle kostenlos zurück. Das gilt auch für Ölfilter die bei uns erworben wurden und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.

 

Für die Rückgabe der Öle bitte fachgerechte Behältnisse (idealerweise die Verkaufsverpackung) verwenden.

Rückgabeort ist unser Firmensitz:

JPMC-2RadParts

Kühns Mühle 12

04895 Falkenberg

 

Alternativ können Sie das Altöl auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgegeben. Dadurch entstehende Kosten kann die Firma JPMC-2RadParts jedoch nicht übernehmen!

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