Umweltschutz-Hinweise / Altölentsorgung nach (AltölV) §8 Abs. 1
Hinweise zur Altölentsorgung nach (AltölV) §8 Abs. 1
Altöle gehören nach dem Gebrauch in eine Altölsammelstelle. Wir nehmen gebrauchte Schmierstoffe, Motoren- oder Getriebeöle bis zu einer Menge der bei uns erworbenen Schmierstoffe, Motoren- und Getriebeöle kostenlos zurück. Das gilt auch für Ölfilter die bei uns erworben wurden und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.
Für die Rückgabe der Öle bitte fachgerechte Behältnisse (idealerweise die Verkaufsverpackung) verwenden.
Rückgabeort ist unser Firmensitz:
JPMC-2RadParts
Kühns Mühle 12
04895 Falkenberg
Alternativ können Sie das Altöl auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgegeben. Dadurch entstehende Kosten kann die Firma JPMC-2RadParts jedoch nicht übernehmen!